NEWS / Media-Saturn: Verwirrung um Kartellvorwürfe gegenüber Intel

03.07.2006 16:00 Uhr    Kommentare

Für Verwirrung hat heute eine Meldung der Financial Times Deutschland gesorgt, die ein beginnendes Kartellverfahren gegen Intel in Deutschland ortet. Der Konzern habe mittels Exklusivvertrag mit der Media-Saturn-Holding über Jahre massiv gegen das Kartellrecht verstoßen. Einige dem Bundeskartellamt vorliegende Dokumente würden beweisen, dass Intel Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe durchgeführt habe, um ein auf Intel-PCs beschränktes Sortiment in Mediamärkten und Saturn-Filialen zu gewährleisten, so der Bericht.

"Uns sind keinerlei derartige Dokumente bekannt", weist Irene Sewczyk, Pressesprecherin des Bundeskartellamts, den FTD-Bericht im Gespräch mit pressetext zurück. Zwar habe die europäische Kommission im Sommer 2005 in mehreren Mitgliedstaaten Untersuchungen durchgeführt. Über etwaige wettbewerbsrechtliche Verdachtsmomente auf europäischer Ebene könne allerdings nur die europäische Kommission Auskunft geben, so Sewczyk. Das Bundeskartellamt verfüge jedenfalls über keine Informationen, die ausreichend belegen, dass Absprachen zwischen Intel und der Media-Saturn-Gruppe bestehen, so die Sprecherin.

Der Sprecher der EU-Kommission, Jonathan Todd, bestätigte auf Anfrage von pressetext, dass bereits seit mehreren Jahren Untersuchungen durchgeführt werden. Er wollte die laufenden Ermittlungen nicht weiter kommentieren und auch keine Stellungnahme abgeben, ob die jetzt veröffentlichten Kritikpunkte auf die im US-Bundesstaat Delaware eingebrachte Kartellklage von AMD zurückgehen. AMD hatte in der Klageschrift unter anderem beanstandet, dass Mediamarkt AMD komplett ausschließe und ausschließlich auf Intel-basierte Computer setze. Ähnliche Absprachen vermutet AMD auch bei Aldi.

"Ich kann mir den FTD-Bericht eigentlich nicht erklären", meinte Intel-Pressereferent Mike Cato in einer ersten Reaktion. Intel vermutet, dass die publizierten Vorwürfe auf die besagte Delaware-Klage von AMD zurückgehen. Da es sich in diesem Fall allerdings um ein schwebendes Verfahren handle, wolle und könne man die Vorwürfe nicht weiter kommentieren, so Cato.

Quelle: pressetext, Autor: Patrick von Brunn

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