AMD begrüßt ausdrücklich ein jetzt veröffentlichtes Dokument der deutschen Bundesregierung zur ihrer IT Beschaffungspolitik. Die Veröffentlichung deckt sich mit den jüngsten Schritten anderer europäischer Staaten, die entsprechende Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von
IT-Equipment herausgegeben haben und damit für stärkeren Wettbewerb sorgen wollen. Seit AMD im Oktober 2003 bei der europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die einseitige Bevorzugung einer bestimmten Mikroprozessormarke und eines Herstellers eingereicht hat, haben mehrere europäische Staaten ihre Beschaffungsrichtlinien
aktualisiert.
Vergangene Woche veröffentlichte die deutsche Bundesregierung
auf der Web-Seite des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit spezielle Richtlinien für Beschaffungsbehörden. Dort heißt es: "Deutsches und Europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen bei der Beschreibung der zu
beschaffenden Leistung." Und weiter: "Die Nennung eines bestimmten Markennamens (zum Beispiel Lieferung eines Computers mit einem Prozessor der Marke xy) ist in jedem Fall
unzulässig". Das Dokument warnt davor, "bei der Beschreibung der Leistung Mindesttaktfrequenzen zu fordern. Diese sind nämlich nur eines von mehreren Kriterien, die
gemeinsam die Leistung des Mikroprozessors ausmachen."
Diese Ankündigung der deutschen Bundesregierung baut auf ähnlichen Änderungen bei öffentlichen Behörden in Italien,
Schweden, Belgien und Frankreich auf. Alle fünf EU-Mitgliedsstaaten empfehlen bei künftigen Ausschreibungen auf objektive Benchmarks zurückzugreifen, um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung von PC- und Server-
Systemen sicherzustellen. Damit hätten OEMs die Möglichkeit, Systemkonfigurationen anzubieten, die die geforderte Leistung erzielen, und müssten sich dabei nicht auf eine bestimmte Mikroprozessormarke festlegen.
MSI präsentiert den neuen Cubi NUC AI 1UMG. Ausgestattet mit einem Intel Core Ultra 7 Prozessor und einer integrierten Intel...
Dank einer neuen Funktion können Kleinanzeigen-Nutzer sich die Namen ihrer Follower nun anzeigen lassen – und unerwünschte Anhänger einfach entfernen. Viele...
In der aktuellen weltpolitischen Situation wird eine unabhängige, europäische Raumfahrt umso wichtiger. Und da steht 2026 ein Meilenstein bevor: In...
Mit dem FRITZ!Mesh Set 4200 stellt AVM eine neue Produktkategorie vor. Das kompakte Set aus zwei beziehungsweise drei FRITZ!Repeatern 3000...
Im zurückliegenden Monat gab es wieder einige spannende Themen im Bereich Newsmeldungen sowie interessante Artikel und Produkttests. Folgend möchten wir...
Mit der T-FORCE Z540 bietet Hersteller TEAMGROUP eine schnelle PCIe Gen5 SSD mit bis zu 4 TB Speicherkapazität an. Wir haben uns das 2-TB-Modell im Test angesehen und z.B. mit anderen Gen5-Drives verglichen.
Die Familie der Iron Wolf Pro NAS-Festplatten ist für Dauerbetrieb, Zuverlässigkeit und den Einsatz in Multi-Bay-Systemen ausgelegt. Wir haben das 24-TB-Modell durch unseren Parcours geschickt.
Unter der Marke SanDisk Professional bietet Western Digital eine All-Terrain-Festplatte namens G-DRIVE ArmorATD an. Wir haben die mobile HDD mit IP54-Klassifizierung und satten 6 TB im Test auf Herz und Nieren geprüft.
Mit dem WD_BLACK P10 Game Drive hat Western Digital eine Speichererweiterung für PCs und Konsolen im Programm. Wir haben uns die mobile Festplatte mit satten 6 TB im Praxistest genauer angesehen.