Die Electronic Frontier Foundation (EFF) als Vertreter einiger nicht explizit genannter Apple-Fan-Sites Berufung gegen die in der vergangenen Woche ausgesprochene richterliche Anordnung eingelegt. Nach dieser Anordnung sollen die Betreiber der Fan-Sites die Quellen preisgeben, aus denen sie ihre Informationen über neue Apple-Produkte schöpfen. Apple hatte hier einen Fall von verletztem Firmengeheimnis gewittert und auf eine Veröffentlichung der Quellen geklagt. Die Site-Betreiber allerdings beanspruchen für sich den Status von Journalisten und berufen sich auf das Recht, vertrauliche Quellen schützen zu können.
"Dies ist eine weit reichende Entscheidung und sie betrifft jeden Journalisten, ob er nun beim Radio, beim Fernsehen, in Printmedien oder im Internet veröffentlicht", sagte ein Sprecher von EFF. "Das journalistische Recht auf Geheimhaltung von Quellen wird von Apple mit Füßen getreten." Ganz anders sieht das Apple. Auf den betreffenden Websites wurden unter anderem Informationen über Produkte veröffentlicht, die noch nicht auf dem Markt erhältlich sind. Daher ist das Unternehmen mehr als interessiert an den Informanten der Site-Betreiber.
Der Prozess wurde von vielen Seiten mit Spannung beobachtet, da die Schaffung eines Präzedenzfalles erwartet wurde. Bei Bloggern oder eben Betreibern von solchen Fan-Sites handelt es sich um Online-Publizisten, deren Status noch nicht genau geklärt ist. Viele sehen sich als Journalisten und würden sich auch gerne auf journalistische Rechte berufen können. Der zuständige Richter vermied dieses Thema allerdings, indem er seine Entscheidung mit dem Diebstahl von geistigem Eigentum begründete. Dieser sei immer strafbar und ein Informant in diesem Falle nicht schützenswert.
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