Der Rechtsstreit zwischen Gainward und Actebis dauert weiter an und ging am gestrigen Montag in eine neue Runde...
"Gainward befindet sich weiterhin im Rechtsstreit mit Actebis.
Nachdem das Landgericht Arnsberg Gainward alle offenen Forderungen aus Lieferungen von Grafikkarten gegenüber der Actebis zugesprochen hatte, und diese nur unter Androhung der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden konnten, erklärte die Actebis die Aufrechnung wegen defekter Grafikkarten und Lagerwertausgleichsforderungen.
Diese Aufrechnung wird von Gainward bestritten und konnte von Actebis nach Auffassung des Gerichts auch nach fast 18 Monaten nicht schlüssig vorgetragen werden.
In der gestrigen zweiten Verhandlung vor dem Landgericht Arnsberg versuchte der Richter die von Gainward vorgetragenen Widersprüche aufgrund der von Actebis vorgelegten Unterlagen zu verifizieren. Dabei wurde der Richter von dem Actebis vertretenden Rechtsanwalt lautstark aggressiv attackiert: „Reden wir nun über die Liste oder nicht?“ (Gemeint war die Liste der Produkte die angeblich als defekt zur Reparatur/Austausch an Gainward retourniert worden waren. Tatsächlich stimmten jedoch die dem Gericht vorgelegten Serienummern nicht mit denen auf den Lieferscheinen überein.)
Nachdem der Richter den Actebis vertretenden Anwalt mit Zurückhaltung und der notwendigen Sachlichkeit auf die Regeln im Gerichtssaal aufmerksam gemacht hatte, stellte dieser gegen das Gericht einen Ablehnungsantrag wegen der Besorgnis der Befangenheit. Er begründete dies handschriftlich damit, dass das Gericht Teile seines Sachvortrag als „lästig“ abqualifiziert hatte. Richtig ist jedoch, dass das Gericht das Wort „lästig“ in diesem Zusammenhang gar nicht verwendet hatte. Gainward wird dies dem Gericht bestätigen, so dass der Ablehnungsantrag wenig erfolgversprechend erscheint..."
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