Apple hat im Kampf gegen die Veröffentlichung von Firmengeheimnissen in Online-Foren von Apple-Fans einen Erfolg erzielt. Ein Gericht im kalifornischen Santa Clara bestätigte Apple das Recht, den E-Mail-Provider der Website PowerPage nach Hinweisen auf Informanten zu durchsuchen. Die freie Meinungsäußerung und auch der von den Bloggern beanspruchte Status als Journalisten spiele dabei keine Rolle, berichtet das Wall Street Journal (WSJ).
Auf der Website PowerPage und dem Apple-Fanforum AppleInsider hatten drei Blogger Artikel über ein Apple-Gerät namens Asteroid veröffentlicht. Das Gerät, das nach wie vor noch nicht auf dem Markt ist, soll Musikinstrumente mit Apple-Software verbinden. Offensichtlich ist viel Wahres an dem Gerücht, denn Apple will nun genau wissen, wo die Informationslücke im Unternehmen klafft. Ziel der Klage sind in diesem Fall laut IT-Portal Cnet aber nicht die Blogger oder die Websites selbst, sondern die unbekannten Personen, die Unternehmensgeheimnisse weitergegeben haben.
Das Gericht hat Apples Argumentation bestätigt, wonach es nicht um freie Meinungsäußerung geht. Die Veröffentlichung von Firmengeheimnissen in einem so frühen Stadium der Entwicklung kommt demnach geistigem Diebstahl gleich. Der Schutz von Unternehmensinformationen sei durch kalifornisches Recht und andere Gerichtsurteile längst bestätigt. Zudem sei dieser Schutz gerade im Technologiebereich essenziell. Der Fall hat nichts mit der Klage gegen die Apple-Fansite Think Secret zu tun.
Die Anforderungen an mobile Datenspeicher haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Während klassische USB-Sticks früher vor allem als...
Toshiba erweitert die Verfügbarkeit seiner für KI-gestützte Überwachungssysteme entwickelten S300 AI Surveillance-HDD. Nachdem die Festplatte bislang ausschließlich als Bulk-Version erhältlich...
Ein modernes Fußballstadion ist während eines Spiels zugleich Veranstaltungsort, TV-Studio und verteilter IT-Standort. Kameras liefern hochauflösende Bilder, Schiedsrichtersysteme benötigen zuverlässige...
USB-Sticks gehören seit vielen Jahren zur Standardausstattung für den mobilen Datentransport. Trotz der wachsenden Verbreitung von Cloud-Speichern und externen SSDs...
Die klassische Plastikkarte im Handy hat ihren Zenit überschritten. Schon 2018 brachte Apple mit dem iPhone XS das erste eSIM-fähige...
Der DUO Link V3 von PNY bringt dank zweier USB-Schnittstellen der Typen A und C reichlich Flexibilität in der Handhabung. Wir haben uns das Modell mit großzügigen 1 TB Speicherkapazität im Test genauer angesehen.
Mit dem PNY PRO Elite V3 haben wir heute einen USB-C-Stick mit USB 3.2 Gen2 Geschwindigkeit im Test. Das Modell mit 256 GB erreicht lesend bis zu 1.000 MB/s und 800 MB/s beim Schreiben. Mehr dazu in unserem Praxistest.