AMD Japan hat heute beim Tokyo High Court und beim Tokyo District Court zwei Klagen gegen Intels japanische Niederlassung, Intel K.K., eingereicht. Bei den Klagen geht es um Schäden, die durch Verstöße gegen das japanische Kartellrecht entstanden sind. In der beim Tokyo High Court eingereichten Klage fordert AMD
Schadensersatz in Höhe von 50 Millionen US-Dollar und beruft sich dabei auf eine Entscheidung der japanischen Wettbewerbskommission (JFTC) vom 8. März 2005, in der es heißt, Intel K.K. habe das Kartellrecht verletzt.
Die japanische Wettbewerbskommission hat festgestellt, dass Intel K.K. die Geschäftsaktivitäten von AMD Japan behindert hat, indem das Unternehmen fünf japanischen PC-Herstellern (NEC, Fujitsu, Toshiba, Sony und Hitachi) hohe finanzielle Mittel gewährt hat, damit diese sich weigern, AMD Prozessoren zu kaufen. Als Resultat aus diesen unrechtmäßigen Geschäftspraktiken sind AMD Japan hohe Schäden entstanden. So hat das Unternehmen seinen gesamten Umsatz mit Toshiba, Sony und Hitachi verloren und musste ernsthafte Umsatzeinbußen mit NEC und Fujitsu hinnehmen. Die beim Tokyo High Court eingereichte Klage erfolgt im Anschluß an Intels Aussage, die Auflagen der japanischen Wettbewerbskommission (JFTC) zu akzeptieren. Durch die Anerkennung der Auflagen bestreitet Intel K.K. die Entscheidung der JFTC nicht. In einer weiteren Klage, die beim Tokyo District Court eingereicht wurde, fordert AMD mehrere Millionen Dollar für Schäden, die durch verschiedene wettbewerbsfeindliche Maßnahmen entstanden sind und nicht durch die Auflagen der JFTC abgedeckt sind. Auch diese wettbewerbsfeindlichen Maßnahmen behinderten AMD Japan in seinen Rechten, Geschäftspraktiken und Marketingaktivitäten auf normale Art und Weise auszuführen.
Diese Maßnahmen sollen nur die Spitze des Eisbergs von Intels Nötigungen sein, mit denen das Unternehmen Kunden weltweit an Geschäften mit AMD hinderte. Auch AMD, die Mutter von AMD Japan, hat am 27. Juni 2005 in den USA Klage eingereicht, um Intels unrechtmäßige Geschäftspraktiken zu unterbinden.
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